Anwalt Steuerstrafrecht und Steuerberater Hauke Hagena
Sie benötigen Hilfe oder Unterstützung bei Steuerstrafverfahren oder im Bereich des Steuerstrafrechts oder bei Betriebsprüfungen? Als Anwalt für Steuerstrafrecht und Steuerberater in einer Person verfüge ich sowohl über die strafrechtliche als auch die steuerpraktische Expertise. In meiner Kanzlei in Hannover biete ich Ihnen fachkundige Beratung und Hilfe sowie weitere Leistungen in allen Belangen des Steuerstrafrechts an.
Ich kooperiere auch mit Ihrem Steuerberater und unterstütze ihn bei speziellen Fällen und Verfahren. Ob bei einer Betriebsprüfung, einer Selbstanzeige, einem Steuerstrafverfahren oder in weiteren laufenden Verfahren. Gemeinsam mit meinen Mitarbeitern kümmere ich mich schnell und vor allem zuverlässig um Ihr Anliegen und Ihr Verfahren und bin stets für Sie erreichbar.
Steuerstrafrechtliche Beratung und Vertretung
Ein Anwalt für Steuerstrafrecht kann sowohl Unternehmen und Gesellschaftern als auch Selbstständigen und Privatpersonen helfen, sofern Finanzbehörden gegen sie wegen Steuerstraftaten oder Wirtschaftskriminalität ermitteln. Ich bin Hauke Hagena, Anwalt für Steuerstrafrecht und Steuerberater. Langjährige Erfahrung in zahlreichen Steuerstrafverfahren und erfolgreich durchgeführte strafbefreiende Selbstanzeigen kennzeichnen mich. Sie bekommen von mir eine qualifizierte steuerstrafrechtliche Beratung und ich vertrete als Strafverteidiger Ihre Interessen vor Gericht.
Eine erfolgreiche steuerstrafrechtliche Verteidigung setzt hervorragende Kenntnisse im Verfahrensrecht voraus. In vielen Fällen beginnt die Strafverfolgung mit einer oder mehreren Hausdurchsuchungen. Hier gilt es bei Fehlern einzuschreiten, denn Polizei und Steuerfahnder dürfen vieles, aber eben nicht alles. Als Anwalt für Steuerstrafrecht stelle ich leider fest, dass die Behörden öfter die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.
Strafrechtliche Kompetenz plus detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts
In einem Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung muss ein Strafverteidiger nicht nur über Kenntnisse im Strafrecht verfügen, sondern auch über detaillierte Kenntnisse im Steuerrecht. Daher kann meine Kanzlei den unterstellten steuerlichen Schaden – die Grundlage für die Bemessung späterer Bußgelder – durch eigene Berechnungen häufig deutlich reduzieren und Bußgelder erheblich senken. Das gilt besonders für Auslandsangelegenheiten, die mit unangemessenen Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen und Steueruntersuchungen arbeiten.
Durch die Spezialisierung als Anwalt für Steuerstrafrecht und als Steuerberater verfügt meine Kanzlei über eine sehr große Bandbreite an Leistungen und Dienstleistungen in diesen Bereichen und verschafft Ihnen Hilfe und Unterstützung. Auch die Verteidigung beim zuständigen Finanzamt gehört zu unseren Aufgabenbereichen. Kontaktieren Sie uns im Falle eines Steuerstrafverfahrens. Wir sind gerne für Sie da!